UNABHÄNGIG, KUNDENORIENTIERT, AKTUELL.

„Unser professionelles Netzwerk dient Ihrem Erfolg!“

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und haben es uns zum Ziel gesetzt, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsseite tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten optimale Lösung. Das Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote sowie das Verwenden unserer Angebote oder die Inanspruchnahme bzw. Duldung unserer Dienstleistung hat den Abschluss eines Maklervertrages zur Folge, für den die nachfolgenden Bedingungen und Honorarsätze gelten:

Der Inhalt unserer Angebote basiert auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenabschluss, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung, Auslassung und Irrtum bleiben vorbehalten. Unsere Angebote und Mitteilungen sind für den Empfänger/Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Werden die von uns erteilten Angebote/Informationen unbefugt an Dritte weitergeleitet, und schließen diese den Hauptvertrag ohne unser Mitwirken ab, schuldet uns der Auftraggeber Schadenersatz.

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unser Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, bleibt unser Provisionsanspruch erhalten, wenn das abgeschlossene Geschäft dem beabsichtigten Geschäft wirtschaftlich vergleichbar ist.

Unser Provisionsanspruch ist verdient und fällig mit dem Abschluss des Vertrages über die von uns nachgewiesene/vermittelte Vertragsgelegenheit. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p.a. erhoben.

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit dem Vertragspartner aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Kopie des abgeschlossenen Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.

Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig und können wir deshalb nicht erfolgreich tätig werden, verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz unserer belegbaren Aufwendungen.

Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Hamburg.

 

Provisionssätze
An Maklerprovision sind brutto zu zahlen:

Bei An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen, berechnet von der gesamten Vertragssumme:

  • Bei einem Kaufpreis bis zu 7,5 Mio. EUR 5 %
  • Bei einem Kaufpreis ab 7,5 Mio. EUR 3 %

Bei An- und Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.) berechnet von dem Gesamtkaufpreis. D.h. auch von allen zusätzlich versprochenen oder erbrachten Leistungen:

  • Bei einem Kaufpreis bis zu 7,5 Mio. EUR 5 %
  • Bei einem Kaufpreis ab 7,5 Mio. EUR 3 %

Bei An- und Verkauf von Erbbaurechten, bezogen auf den Grundstückswert und den Wert der etwa bestehenden Anbauten:

  • Bei einem Kaufpreis bis zu 7,5 Mio. EUR 5 %
  • Bei einem Kaufpreis ab 7,5 Mio. EUR 3 %
  • Bei Options-, An- und Vorkaufsrechten – berechnet vom Verkehrswert des Objektes 1 %.

Bei Gewerbliche Vermietung und Verpachtung (Miet-, Pacht-, Leasingverträge):

  • Bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren: 3 Bruttomonatsmieten, ein vereinbarter Optionszeitraum gilt als Teil der vereinbarten Mietzeit.
  • Bei Verträgen mit einer Laufzeit von über 10 Jahren: 3,5 Bruttomonatsmieten, ein vereinbarter Optionszeitraum gilt als Teil der vereinbarten Mietzeit.

Bei Vereinbarung von Vormietrechten oder Anmietrechten: Unabhängig von den vorstehenden Provisionssätzen 2 weitere Nettomonatsmieten.
Etwa gewährte mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung des Provisionsanspruches unberücksichtigt. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Bemessungsbasis für die Provision maßgebend. Erhält der Mieter im Zusammenhang mit dem Abschluss des Mietvertrages weitere Zuwendungen, wie z.B. Zuschuss für Ausbau bzw. Einrichtung der Mietflächen, Übernahme von Verbindlichkeiten aus Altmietverträgen, Abstandszahlungen etc. so wird hieraus eine zusätzliche Provision von 3,57 % des Gesamtwertes dieser Zuwendungen geschuldet.

Zusätzlich zu den vorstehenden Provisionssätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.